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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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Der Sweet Cuisine GbR, Tendlergasse 14, 93047 Regensburg |
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| §1 Geltung der Bedingungen |
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Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge der Sweet Cuisine GbR (Verkäufer), sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden (Käufer), soweit sich nichts anderes aus den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ergibt oder im Einzelfall Abweichungen und Nebenabreden ausdrücklich vereinbart sind. Die Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als vom Käufer angenommen, auch wenn abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, nicht widersprochen wird.
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| § 2 Angebot und Vertragsabschluß |
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1. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
2. Soweit keine Angaben hinsichtlich der Anbotsgültigkeit im Angebot enthalten ist, sind Angebote für einen Zeitraum von 10 Tagen gültig. Eigenschaften der Produkte, die Sie nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwarten können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Garantien sind nur verbindlich für den Verkäufer, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen des Verkäufers aus der Garantie im einzelnen festgehalten sind.
3. Für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der schriftliche Auftrag maßgebend. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
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| § 3 Widerrufs- und Rückgaberecht nach § 3 FernAbsG i.V.m. §§ 361 a, 361 b BGB |
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1. Dem Käufer, der Verbraucher i.S.d. § 12 BGB ist (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) steht ein Widerrufsrecht nach § 361 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361 a Abs. 1 S. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. § 2 Abs. 3 und 4 FernAbsG, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt – bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und – bei Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
2. Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen. Es erlischt bei Fernabsatzverträgen – zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde – zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind – zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten – zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder – die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden.
3. Anstelle des Widerrufsrechts nach den Absätzen 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361 b BGB eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend.
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| § 4 Preise und Zahlungsbedingungen |
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1. Die Preise sind Bruttopreise in EUR und verstehen sich zuzüglich Kosten für Versand und Verpackung ohne Aufstellung, Montage, Einbau oder Installation. Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Käufers.
2. Der Kaufpreis ist netto, ohne Abzug von Skonto mit Bestellung fällig. Der Käufer kann den Kaufpreis in bar oder im Lastschriftverfahren zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu entrichten. Ist der Kunde kein Endverbraucher beträgt der Zinssatz bei Verzugszinsen 8% über dem Basiszinssatz. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Ist der Käufer Kaufmann, so vereinbart er mit dem Verkäufer den Verzicht auf eine Mahnung.
3. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
4. Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Preise entsprechend der vom Hersteller zwischenzeitlich vorgegebenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Dieses Rücktrittsrecht muss der Käufer unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.
5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
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| § 5 Lieferungen |
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1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst, Spedition oder Post (Versender) ab Lager Regensburg auf Rechnung des Käufers. Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt durch den Verkäufer ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer.
2. Ist der Kunde kein Verbraucher und der Verkauf kein Verbrauchsgüterkauf, so trägt die Transportgefahr der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer in diesem Fall seinen Lieferverpflichtungen genügt. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden
3. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Bei überschreiten von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
6. Unvorhersehbare nicht zu vertretende Leistungshindernisse wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und unverschuldete Betriebsstörungen – auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten des Verkäufers eintreten – berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
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| § 6 Pflichten des Kunden |
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1. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach dem Empfang auf unrichtige oder unvollständige Lieferung zu überprüfen.
2. Nimmt der Käufer die Ware abredewidrig nicht ab, so haftet er für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 10% des Nettobetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Ferner hat der Käufer die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
3. Die verkaufte Software darf weder ganz noch teilweise Dritten überlassen werden.
4. Der Käufer darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben an der Software in keiner Form verändern.
5. Beim Einsatz der Software trägt das Risiko des Datenausfalls durch das Versäumnis einer tauglichen Datensicherung ausschließlich der Käufer.
6. Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften unterliegen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.
Bei Verletzung von Exportbestimmungen ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Ausfuhr die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die COCOM-Bestimmungen sowie die US-Export Administration Regulations zu beachten.
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| § 7 Eigentumsvorbehalt |
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1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung der dem Verkäufer gegen den Käufer aus dem Vertrag zustehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, besteht Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf bzw. anteilsmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte an den Verkäufer ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer hat auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Beim Zugriff durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder bei sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums oder der abgetretenen Forderung ist der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
3. übersteigt der Wert der unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren zusammen mit den im voraus abgetretenen Forderungen 120% der zu sicherenden Ansprüche, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
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| § 8 Nutzungsrechte |
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1. Bei Hardwarekauf überträgt der Verkäufer dem Käufer das nicht ausschließliche und unwiderrufliche Recht zur Nutzung der mitverkauften Betriebssoftware.
2. Bei Softwarekauf überträgt der Verkäufer dem Käufer das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die verkauften Programme auf unbestimmte Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer zu nutzen.
3. Das Kopieren der Programme in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur in dem Umfang vertragsgemäßer Nutzung zulässig. Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch Übertragung aus Speicherkapazitäten oder von Datenträgern in die gekennzeichnete Zentraleinheit zum Zwecke der Verarbeitung sowie das Herstellen einer Kopie maschinenlesbarer Form zur Datensicherung.
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| § 9 Gewährleistung |
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1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn die Ware nicht direkt an den Käufer, sondern an eine Dritte, vom Käufer benannte Person, ausgeliefert wird. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt.
2. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch den Versender zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadenaufnehmenden Stelle einzuholen. Die vorbehaltlose Übernahme der Lieferung durch den Versender gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer aus. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen.
3. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
4. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Mangelbeseitigung (zweimalige Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Im Rahmen der Ersatzlieferung bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, einen Vertragsgegenstand abweichend, aber gleichwertig in der Modifikation oder Konfiguration zu liefern, wie er der aktuellen Produktionspalette des Produzenten zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht.
5. Waren, welche speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Der Verkäufer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wird eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den Warenwert begrenzt.
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| § 10 Haftung |
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1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf Euro 500,000,-- pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).
3. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Verkäufers; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und für Aufwendungsersatzansprüche.
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| § 11 Rückgaben |
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1. Ware wird – außerhalb des Widerrufs- und Rückgaberechts nach § 3 sowie der Gewährleistung nach § 8 – nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreien Zustand befinden und originalverpackt sein (komplette unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial etc.)
2. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten mindestens jedoch EUR 15,00 gutgeschrieben. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer geringere Kosten nachweist. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.
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| § 12 Datenschutz |
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Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Der Verkäufer verwendet die Daten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Käufer.
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| § 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, an seinem Sitz oder am Sitz des Käufers zu klagen.
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| § 14 Salvatorische Klausel |
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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
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